AGB - Babybelly Photography Berlin
Babybelly Photography Berlin by Norma Mi Sol - Alt-Friedrichsfelde 103, Berlin (Lichtenberg), 10315, Deutschland. Hier findet Ihr die AGBs,
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AZ: 9296/18, D4/155-18 HA (Stand: 04.05.2018)

 

I. Anwendungsbereich

 

1. Geltungsbereich der AGB

Die AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht zum Vertragsinhalt, es sei denn, die Fotografin hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn die Fotografin in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

Sofern eine Buchung zustande gekommen ist, wird der Auftraggeber in den Email-Verteiler für den monatlichen Newsletter aufgenommen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, kann er dies beim Vertragsabschluss mitteilen oder sich eigenständig aus dem Newsletter austragen.

 

Mit der Buchung der Dienstleistungen der Fotografin erklärt der Auftraggeber, die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und mit allen Punkten einverstanden zu sein. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

 

2. Fotos
Fotos im Sinne dieser AGB sind alle Aufnahmen, die von der Fotografin angefertigt worden sind.

 

 

II. Vertragsabschluss und Vertragserfüllung

 

1. Angebot

 Das Angebot der Fotografin ist verbindlich, sofern nicht die Unverbindlichkeit ausdrücklich erklärt wird.

 

Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Angebot der Fotografin zwei Wochen. Wird die Annahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebots durch den Auftraggeber schriftlich erklärt, ist die Fotografin an das Angebot nicht mehr gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber zustande.

 

Die Fotografin ist verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z. B. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).

 

Die Fotografin behält sich vor, die Leistungen auch ohne vorherige schriftliche Bestätigung zu erbringen. Der Vertrag kommt in solchen Fällen durch die Abnahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande.

 

2. Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Fotos den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Als Abnahme der vereinbarten Leistung gilt insbesondere die Entgegennahme eines Datenträgers bzw. der Daten (Slide-Show, Karten-Layout, Collagen, Fotoprodukte wie z. B. Fotobücher, Leinwände, Holzbilder, Holzwürfel und Fotokarten).

 

3. Preise, Fälligkeiten

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar

– als Stundensatz,

– als Tagessatz oder

– als Pauschale,

inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, vereinbart. Die Grundlage dafür ist die Preisliste (siehe Anlage).

Der im Angebot enthaltene Preis gilt unter dem Vorbehalt, dass der dem Angebot zugrunde liegende Leistungsumfang unverändert bleibt.

Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Das gilt z. B. für eine Stylistin.

 

4. Gutscheine

 Gutscheine werden ausschließlich als Wertgutschein verkauft und können auf ein Fotoshooting angerechnet werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können auf ein nächstes Shooting oder Fotoprodukte verwendet werden. Eine Barauszahlung des Restwertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht ausbezahlt.

Gutscheine müssen 3 Jahre nach dem Kauf eingelöst werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

 

5. Termine

 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

6. Verzögerungen

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so erhöht sich das Honorar der Fotografin pro angefangene 30 Minuten um Euro 30,00. Darunter fallen z. B. die Verspätung des Kunden sowie ungeplante Pausen.

Für nicht eingehaltene Termine, die nicht mindestens 30h vorher abgesagt werden, hat die Fotografin Anspruch auf das Honorar, das im letzten Angebot enthalten war.

Sollte ein Fotoshooting ohne Verschulden der Fotografin seitens des Auftraggebers ergebnislos abgebrochen werden, ist der Fotografin das vereinbarte Honorar zu zahlen.

Die Bezahlung erfolgt am Shooting-Tag bar oder mit EC-Karte. Erst nach der vollständigen Bezahlung der Leistung werden die Fotos an den Auftraggeber versandt.

Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur. Das gilt auch bei bereits gestellten Rechnungen.

 

7. Mitwirkung

 Der Auftraggeber unterstützt die Fotografin bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört z. B. das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen. Dazu gehören:

– Angaben zu den gewünschten Motiven,

– Kostüme,

– Farben,

– Posen,

– Hintergründe usw.

 

 

III. Reklamationen

Mängel sind stets von der Fotografin zu beseitigen, insofern diese innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Abnahme beanstandet werden. Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Fristsetzung Ausbesserungen oder Erweiterungen durch Dritte Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.

Reklamationen bezüglich der Fotoauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung von Fotos sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahme Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Fotografin Gestaltungsfreiheit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Dem Auftraggeber ist die Bildsprache der Fotografin bekannt (Fotografie hauptsächlich bei natürlichem Licht, Offenblende – d.h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“, Fotos enthalten Körnungen und Rauschen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.).

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

 

 

IV. Urheberrechte

 

1. Grundsätzliches

 Alle Fotos unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Sofern der Auftraggeber Exklusivität wünscht, wird das im Angebot ausgewiesen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

 

2. Prints (analoge Nutzung)

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge zu vervielfältigen bzw. zu digitalisieren.

 

3. Private Nutzung (digital)

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fotos für private Zwecke zu nutzen. Dazu gehören z. B. Social Media wie Facebook und Instagram, private Webseiten, Blogs, WhatsApp. Der Auftraggeber ist berechtigt, gemäß der Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes Vervielfältigungsstücke für den privaten und eigenen Gebrauch herzustellen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt.

 

4. Digitalisierung

Die Einräumung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.

Der Auftraggeber ist bei einer Veröffentlichung verpflichtet, Fotos der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Fotos elektronisch verknüpft wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Fotos klar und eindeutig identifizierbar ist.

Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Dateien, noch unbearbeitete Fotos (Dateien des Shootings), Datenträger oder Daten an den Auftraggeber herausgeben, wenn diese nicht vollständig bezahlt sind.

Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung mit der Fotografin.

 

5. Eigenwerbung

Die Fotografin ist nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, die Fotos für die Werbung (Eigenwerbung für das Fotostudio) sowie für Publikationen zu nutzen, sofern die Publikationen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Fotografin stehen. Der Auftraggeber bestätigt, dass die Zustimmung des anderen Elternteils erteilt wurde.

 

6. Keine Veränderungen

Fotos dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Es ist nicht erlaubt, fertige Fotos der Fotografin zu beschneiden und/oder zu bearbeiten. Hierzu gehören auch Filter, die das Foto verändern.

 

7. Keine Miturheberschaft

Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen keine Miturheberschaft.

Während eines Fototermins ist das Fotografieren weder durch den Auftraggeber noch durch Dritte gestattet.

 

8. Namensnennung

Die Fotografin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Fotografin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Fotografin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

Die Namensnennung hat wie folgt zu erfolgen: ©, Angabe der Jahreszahl, Norma mi Sol, www.babybellyberlin.de.

 

V. Bildnis-/Persönlichkeitsrecht

 

Personen, die auf den Fotos erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Honorierung.

 

 

VI. Haftung

 

1. Haftungsbeschränkung

Die Fotografin und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften, sofern die Vereinbarung keine anders lautende Regelung trifft, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Begrenzung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, soweit es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Ferner haftet die Fotografin für leichte Fahrlässigkeit von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Die Fotografin haftet nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Fotografin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung (z. B. Stylistin).

 

2. Gewährleistung

Die Fotografin verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Nach Übergabe der Fotos wird der Auftraggeber diese unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und solche der Fotografin umgehend mitteilen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, stehen ihm Rechte hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu. Das Recht zum Rücktritt und Schadenersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Eine Haftung für Diebstahl oder anderweitigen Verlust wird nicht übernommen.

Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin CDs, USB-Sticks bzw. bietet den Downloads an. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Fotos ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

 

VII. Schlussbestimmungen

 

1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen des Vertrages notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

 

2. Sonstiges

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.